Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Anbieter, Vertragspartner und Begriffsbestimmungen
Betreiberin und Vertragspartnerin für die vom M2 – Bad am Maradies unmittelbar angebotenen Leistungen ist die:
Marktheidenfelder Bäder GmbH
Am Maradies 8
97828 Marktheidenfeld
Telefon: 09391 91988-0
E-Mail: info@m2-marktheidenfeld.de
Handelsregister: HRB 15364
Registergericht: Amtsgericht Würzburg
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE337323441
Vertreten durch den Geschäftsführer Wilko van Rijn
Die Gesellschaft wird nachfolgend „M2“ genannt. Die aktuell veröffentlichten Unternehmens- und Vertretungsangaben ergeben sich aus dem Impressum des M2.
1. „Gast“ ist jede Person, die einen Vertrag über einen Eintritt, eine sonstige Leistung oder ein Produkt des M2 abschließt oder eine entsprechende Berechtigung nutzt. „Kunde“ ist darüber hinaus jede Person, die im Onlineshop oder vor Ort ein Produkt für sich selbst oder für einen Dritten erwirbt.
2. „RFID-Medium“ bezeichnet insbesondere ein RFID-Armband, eine Clubkarte, eine Zugangs- oder Vorteilskarte oder ein anderes elektronisches Medium, über das Zutritte, Zeiten, Berechtigungen, Aufbuchungen oder offene Zahlungen verwaltet werden.
3. „Tarifordnung“ bezeichnet die jeweils vor Vertragsschluss veröffentlichte Preis- und Tarifübersicht einschließlich der dort aufgeführten Personengruppen, Zeitstufen, Bereiche, Ermäßigungen, Sondertarife, Zuschläge und Aktionsbedingungen.
4. Leistungen anderer, ausdrücklich als solche bezeichneter Anbieter, insbesondere eigenständig betriebener Schwimmschulen, Therapeuten, Kursanbieter oder sonstiger Dienstleister, können einem gesonderten Vertragsverhältnis mit diesem Anbieter unterliegen. In diesem Fall wird vor der Buchung kenntlich gemacht, wer Vertragspartner ist.
§ 2 Geltungsbereich und Verhältnis zur Haus- und Badeordnung
1. Diese AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen dem M2 und seinen Gästen oder Kunden, insbesondere für:
a. den Erwerb und die Nutzung von Eintrittsberechtigungen,
b. den Erwerb und die Nutzung von Online- und Kassentickets,
c. Sonder-, Familien-, Gruppen-, Aktions- und Veranstaltungstarife,
d. die Nutzung von RFID-Medien und Hauskrediten,
e. Zeit- und Bereichsaufbuchungen,
f. den M2-Club,
g. Wertgutscheine,
h. Leihartikel und Pfand,
i. Kurs-, Gruppen-, Schul- und Vereinsleistungen, soweit keine gesonderte Vereinbarung abgeschlossen wird, sowie
j. sonstige im M2 oder im Onlineshop angebotene Waren und Dienstleistungen.
1. Ergänzend gelten die Haus- und Badeordnung, die Tarifordnung, gegebenenfalls gesonderte Veranstaltungs-, Kurs- oder Gruppenbedingungen sowie die konkrete Produktbeschreibung.
2. Die Haus- und Badeordnung ist Bestandteil des Nutzungsvertrags. Sie wird an den stationären Verkaufsstellen und im Eingangsbereich zugänglich gemacht und im Onlineshop vor Vertragsschluss abrufbar bereitgestellt.
3. Bei Widersprüchen gilt folgende Reihenfolge:
a. ausdrücklich getroffene Individualvereinbarung,
b. besondere Bedingungen des konkret gebuchten Produkts oder der Veranstaltung,
c. Tarifordnung,
d. diese AGB,
e. Haus- und Badeordnung.
Soweit es um Sicherheit, Hygiene, Verhalten, Bade- oder Saunabetrieb und das Hausrecht geht, gehen die einschlägigen Regelungen der Haus- und Badeordnung vor.
1. Die AGB und die Haus- und Badeordnung werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Gast vor Vertragsschluss auf sie hingewiesen wird, in zumutbarer Weise von ihnen Kenntnis nehmen kann und ihrer Geltung zustimmt. Beim Onlinekauf erfolgt die Zustimmung über eine nicht vorangekreuzte Bestätigungsfläche. Der bloße Aushang erst hinter der Kasse ersetzt nicht die erforderliche Einbeziehung vor Vertragsschluss.
§ 3 Vertragsschluss an Kasse und Verkaufsautomat
1. Die Darstellung von Preisen und Leistungen in Aushängen, Flyern, Werbemitteln oder elektronischen Anzeigen stellt grundsätzlich noch kein verbindliches Angebot dar, sofern sie nicht ausdrücklich als solches bezeichnet ist.
2. An einer besetzten Kasse kommt der Vertrag zustande, wenn das M2 die vom Kunden gewünschte Buchung annimmt und das Ticket beziehungsweise RFID-Medium ausgibt oder die Zahlung entgegennimmt.
3. An einem Verkaufsautomaten gibt der Kunde durch Auswahl des Produkts und Bestätigung des Zahlungsvorgangs ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit erfolgreicher Zahlung und Ausgabe beziehungsweise elektronischer Bereitstellung der Zugangsberechtigung zustande.
4. Bei Freikarten, Einladungen, Geburtstagseintritten oder sonstigen unentgeltlichen Berechtigungen kommt der Nutzungsvertrag spätestens mit der Freischaltung des RFID-Mediums oder dem Durchschreiten der Eingangskontrolle zustande.
5. Der Kunde ist verpflichtet, die auf dem Kassenbeleg, Ticket oder Bildschirm ausgewiesene Tarifart, Personengruppe, Gültigkeit, Bereichsberechtigung und den gezahlten Betrag unverzüglich zu prüfen. Gesetzliche Rechte bei fehlerhafter Buchung bleiben unberührt.
§ 4 Vertragsschluss im Onlineshop
1. Die Darstellung von Produkten im Onlineshop ist eine Aufforderung an den Kunden, ein verbindliches Angebot abzugeben.
2. Der Kunde kann Produkte auswählen und in den Warenkorb legen. Vor Abschluss der Bestellung werden die ausgewählten Produkte, wesentlichen Leistungsmerkmale, Gesamtpreise, Zahlungsmittel und gegebenenfalls der Termin oder Gültigkeitszeitraum zusammengefasst angezeigt.
3. Der Kunde kann Eingabefehler vor Abgabe der Bestellung erkennen und berichtigen. Mit Betätigung der eindeutig als zahlungspflichtig gekennzeichneten Bestellschaltfläche gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab.
4. Der Vertrag kommt zustande, wenn das M2 das Angebot durch eine elektronische Vertrags- oder Auftragsbestätigung annimmt oder das bestellte Produkt bereitstellt. Eine reine Eingangsbestätigung, die ausdrücklich noch keine Annahme enthält, begründet noch keinen Vertrag.
5. Der Zugang der Bestellung wird unverzüglich elektronisch bestätigt. Dem Kunden werden der Vertragsinhalt, diese AGB, die Haus- und Badeordnung und die erforderlichen Verbraucherinformationen auf einem dauerhaften Datenträger, insbesondere per E-Mail oder als abrufbare PDF-Datei, zur Verfügung gestellt.
6. Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.
7. Der Erwerb im Onlineshop ist grundsätzlich nur volljährigen und unbeschränkt geschäftsfähigen Personen gestattet. Der Erwerb eines übertragbaren Tickets oder Gutscheins als Geschenk für eine minderjährige Person bleibt zulässig, sofern für die konkrete Leistung keine abweichenden Altersgrenzen gelten.
Die Gestaltung des Bestellvorgangs muss insbesondere die gesetzlichen Anforderungen an Korrekturmöglichkeiten, Bestellbestätigung, Speicherung der Bedingungen, hervorgehobene Gesamtpreisinformationen und die zahlungspflichtige Bestellschaltfläche erfüllen.
§ 5 Preise, Umsatzsteuer und Zahlungsbedingungen
1. Es gelten die beim Vertragsschluss veröffentlichten Gesamtpreise. Sämtliche gegenüber Verbrauchern angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
2. Die Preise für Eintritt, Zeitüberschreitungen, Bereichswechsel, Sondertarife, Veranstaltungen, Leihartikel, Pfand und sonstige Leistungen ergeben sich aus der bei Vertragsschluss geltenden Tarifordnung oder der jeweiligen Produktbeschreibung.
3. Spätere Preisänderungen wirken sich nicht auf bereits vollständig bezahlte, inhaltlich und zeitlich bestimmte Leistungen aus. Bei Wertgutscheinen bleibt der aufgedruckte Geldwert maßgeblich. Bei Clubkarten und sonstigen Guthabenkarten gelten beim späteren Erwerb einer Leistung die zu dem jetzigen Zeitpunkt gültigen Preise und Rabattbedingungen.
4. Der Eintrittspreis ist grundsätzlich vor Beginn der Nutzung zu zahlen. Während des Aufenthalts über ein RFID-Medium gebuchte Leistungen werden spätestens beim Verlassen des M2 fällig.
5. Bei Schulen, Vereinen, Unternehmen oder sonstigen Vertragspartnern kann eine spätere Rechnungsstellung vereinbart werden. Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart oder angegeben ist, innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.
6. Es stehen die jeweils vor Ort oder im Onlineshop ausgewiesenen Zahlungsmittel zur Verfügung. Ein Anspruch auf eine bestimmte unbare Zahlungsart besteht nicht, soweit diese nicht bereits als Bestandteil eines konkreten Bestellvorgangs angeboten und ausgewählt wurde.
7. Gutscheine, Clubguthaben und sonstige Guthaben können nur in dem in diesen AGB und der Tarifordnung bestimmten Umfang als Zahlungsmittel eingesetzt werden.
§ 6 Öffnungszeiten, Kapazität, Betriebsunterbrechungen und Leistungseinschränkungen
1. Es gelten die jeweils veröffentlichten Öffnungs-, Einlass-, Bade-, Sauna- und Kassenschlusszeiten. Zeitlich begrenzte Eintrittstarife vermitteln keinen Anspruch auf eine Nutzung über die allgemeine Schließzeit hinaus.
2. Das M2 kann den Zutritt aus Kapazitäts-, Sicherheits-, Hygiene-, Wartungs-, Energie-, Personal- oder Betriebsgründen vorübergehend beschränken. Dies gilt insbesondere bei Erreichen zulässiger Besucherzahlen, technischen Störungen, behördlichen Anordnungen, Unwetter, höherer Gewalt, Veranstaltungen, Kursen sowie Schul- oder Vereinsschwimmen.
3. Vorhersehbare wesentliche Einschränkungen werden, soweit möglich, vor Vertragsschluss bekannt gegeben.
4. Ist eine wesentliche, gebuchte Hauptleistung bereits vor dem Eintritt nicht verfügbar und war diese Einschränkung beim Kauf nicht bekannt, kann der Kunde auf die Nutzung verzichten und die Erstattung des auf die nicht erbrachte Leistung entfallenden Entgelts verlangen. Alternativ kann ein Ersatztermin oder Ersatzprodukt vereinbart werden.
5. Geringfügige Einschränkungen einzelner Becken, Attraktionen, Aufgüsse, Liegeflächen oder Nebenleistungen begründen keinen automatischen Erstattungsanspruch, sofern der wesentliche Vertragszweck weiterhin erreicht werden kann.
6. Wird der Betrieb während eines Besuchs aus Sicherheitsgründen oder aufgrund höherer Gewalt unterbrochen, richten sich Erstattungsansprüche nach Dauer und Umfang der Einschränkung sowie den gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung für Schäden, die das M2 nicht zu vertreten hat, besteht nicht.
7. Der Kunde hat sich vor dem Kauf eines nicht tagesgebundenen Tickets über die aktuelle Öffnung und Auslastung zu informieren. Eine Einlassgarantie besteht bei solchen Tickets nur, wenn diese ausdrücklich zugesagt wurde.
§ 7 Eintrittsberechtigungen, Übertragbarkeit und Nachweise
1. Eintrittsberechtigungen gelten nur für den ausgewiesenen Standort, Bereich, Tag, Zeitraum, Tarif und die ausgewiesene Personengruppe.
2. Nicht personalisierte Eintrittstickets sind bis zur ersten Aktivierung grundsätzlich übertragbar, soweit das konkrete Produkt nichts anderes bestimmt. Nach der Aktivierung oder dem ersten Zutritt ist eine Übertragung ausgeschlossen.
3. Personalisierte Tickets, M2-Clubkarten, Kursberechtigungen und auf eine bestimmte Person ausgestellte Ermäßigungsberechtigungen sind nicht übertragbar.
4. Der gewerbliche Weiterverkauf von Tickets, Gutscheinen oder Clubkarten ohne vorherige Zustimmung des M2 ist unzulässig.
5. Für alters-, status- oder personenbezogene Tarife ist vor dem Kauf und auf Verlangen während des Besuchs ein gültiger Nachweis vorzulegen. Wird der erforderliche Nachweis nicht erbracht, kann der reguläre Tarif verlangt werden. Eine nachträgliche Erstattung wegen eines erst später vorgelegten Nachweises erfolgt nicht, soweit das M2 die verspätete Vorlage nicht zu vertreten hat.
6. Ein Ticket oder QR-Code berechtigt nur einmal zur jeweiligen Leistung. Bei mehrfachen Ausdrucken oder elektronischen Kopien ist ausschließlich die zuerst ordnungsgemäß eingelöste Ausfertigung gültig.
7. Missbräuchlich verwendete, manipulierte, vervielfältigte oder unrechtmäßig erworbene Berechtigungen können gesperrt werden. Weitergehende Ansprüche und strafrechtliche Schritte bleiben vorbehalten.
§ 8 Ausgabe und Funktion der RFID-Medien
1. Grundsätzlich erhält jeder zahlungspflichtige Gast ein eigenes RFID-Band. Dies gilt auch für die einzelnen Personen einer Familie. Kinder und Jugendliche können technisch oder optisch abweichende Medien erhalten.
2. Das RFID-Medium dient je nach technischer Einrichtung insbesondere:
a. als Nachweis der Eintritts- und Bereichsberechtigung,
b. zur Erfassung des Beginns und Endes der Aufenthaltszeit,
c. zum Öffnen und Verschließen eines Garderobenschranks,
d. zur Buchung von Gastronomie-, Shop- oder Zusatzleistungen,
e. zur Buchung kostenpflichtiger Bereichswechsel,
f. zur Buchung von Zeitüberschreitungen,
g. zur Verwaltung von Leihartikeln und Pfandpositionen sowie
h. zur Abrechnung offener Beträge.
1. Das RFID-Medium bleibt Eigentum des M2, soweit bei einem bestimmten Produkt nichts anderes vereinbart wird.
2. Der Gast muss das RFID-Medium während des gesamten Aufenthalts gut sichtbar tragen, sorgsam behandeln, vor dem Zugriff Dritter schützen und darf es nicht weitergeben.
3. Auf dem Kundenkonto beziehungsweise im Kassensystem erfasste Buchungen werden dem ausgegebenen RFID-Medium zugeordnet. Der Gast kann vor Bezahlung eine Aufstellung der offenen Positionen verlangen und offensichtliche Fehler beanstanden.
4. Die elektronische Erfassung begründet keine unwiderlegbare Vermutung zulasten des Gastes. Der Gast kann nachweisen, dass eine Buchung unrichtig ist oder eine Leistung nicht von ihm beziehungsweise nicht mit seiner Zustimmung in Anspruch genommen wurde.
5. Das RFID-Medium ist beim Verlassen des M2 an der vorgesehenen Stelle oder beim Personal zurückzugeben, sofern es nicht als dauerhaftes Kundenmedium ausgegeben wurde.
§ 9 Hauskredit und Aufbuchungslimit
1. Der Hauskredit bezeichnet ausschließlich den maximalen Betrag, bis zu dem während eines Besuchs zusätzliche Leistungen über das RFID-Medium gebucht und bis zum Verlassen des M2 gestundet werden können.
2. Der Hauskredit beträgt vorbehaltlich abweichender Sondervereinbarungen:
a. Kinder und Jugendliche: 50,00 Euro,
b. Erwachsene: 100,00 Euro,
c. ermäßigte Erwachsene: 100,00 Euro,
d. M2-Club-Gäste beziehungsweise schwarze Club-Besuchsbänder: 100,00 Euro,
e. Schulen und Vereine: 0,00 Euro,
f. Lehrkräfte, Trainer und sonstige mit einem Null-Kredit-Medium ausgestattete Begleitpersonen: 0,00 Euro.
1. Bei Familien richtet sich der Hauskredit jedes einzelnen Bands nach der jeweiligen Personengruppe. Die Hauskredite der Familienmitglieder werden nicht automatisch zu einem gemeinsamen Familienkredit zusammengerechnet.
2. Bei Erreichen des Hauskredits können keine weiteren Leistungen über das betreffende Medium gebucht werden, bis offene Beträge ausgeglichen oder technisch freigegeben wurden.
3. Der Hauskredit ist weder ein vorausbezahltes Guthaben noch eine Verlust-, Vertragsstrafen- oder Schadenspauschale. Allein der Verlust eines RFID-Mediums führt daher nicht dazu, dass der vollständige Hauskredit zur Zahlung fällig wird.
§ 10 Abrechnung und Verlassen des M2
1. Vor dem Verlassen des M2 sind sämtliche fälligen und berechtigten offenen Positionen des jeweiligen RFID-Mediums zu begleichen. Dazu können insbesondere gehören:
a. Gastronomie- und Shopumsätze,
b. Zeitüberschreitungen,
c. Bereichsaufbuchungen,
d. Veranstaltungszuschläge,
e. Leihgebühren,
f. noch nicht stornierte Pfandpositionen sowie
g. sonstige während des Aufenthalts gebuchte Leistungen.
1. Die automatisierte Ausgangskontrolle wird grundsätzlich erst nach ordnungsgemäßer Abrechnung freigegeben. Ist eine Buchung streitig, das Medium verloren oder die automatische Abrechnung aus technischen Gründen nicht möglich, hat sich der Gast an das Personal zu wenden.
2. Die Ausgangskontrolle darf nicht dazu führen, dass Gäste in Notfällen oder bei einer notwendigen Räumung am Verlassen des Gebäudes gehindert werden. Die gesetzlichen Rechte beider Parteien bleiben unberührt.
3. Beanstandungen zu offenen Positionen sollen möglichst vor Abschluss der Abrechnung mitgeteilt werden. Die Versäumung einer sofortigen Beanstandung führt nicht zum Verlust gesetzlicher Ansprüche.
4. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 11 Verlust, Sperrung und Beschädigung eines RFID-Bands
1. Der Verlust eines RFID-Mediums ist dem Personal unverzüglich mitzuteilen. Der Gast soll dabei insbesondere den Kassenbeleg, die Spindnummer, den gebuchten Tarif und weitere zur Identifizierung geeignete Angaben vorlegen.
2. Nach der Verlustmeldung wird das Medium, soweit technisch möglich, gesperrt. Bis zur Sperrung tatsächlich und nachvollziehbar über das Medium gebuchte Leistungen bleiben zahlungspflichtig, soweit sie vom Gast oder mit seiner Zustimmung in Anspruch genommen wurden.
3. Hat der Gast den Verlust oder eine verspätete Verlustmeldung schuldhaft verursacht und wird das Medium durch einen Dritten missbräuchlich verwendet, haftet der Gast nach den gesetzlichen Vorschriften für den dadurch tatsächlich entstandenen und vom M2 nachzuweisenden Schaden. Die Haftung für aufgebuchte Leistungen ist auf den für das Medium festgelegten Hauskredit begrenzt.
4. Der vollständige Hauskredit wird nicht allein aufgrund des Verlusts berechnet. Kann das Kundenkonto beispielsweise über Kassenbeleg, Spindnummer, Transaktionsdaten oder andere Zuordnungsmerkmale ermittelt werden, werden nur die tatsächlich feststellbaren offenen Leistungen abgerechnet.
5. Für ein schuldhaft verlorenes oder schuldhaft irreparabel beschädigtes reguläres RFID-Band wird eine Wiederbeschaffungskostenpauschale von 5,00 Euro berechnet. Dem Gast bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Das M2 kann einen höheren tatsächlich entstandenen Schaden nachweisen.
6. Wurde für das betreffende Medium bereits ein gleich hoher Pfandbetrag hinterlegt, wird dieser auf den Ersatzanspruch angerechnet. Eine doppelte Berechnung von Pfand und Wiederbeschaffungskosten für dasselbe Medium erfolgt nicht.
7. Wird ein als verloren gemeldetes Medium wiedergefunden und in unbeschädigtem, wiederverwendbarem Zustand zurückgegeben, wird die gezahlte Wiederbeschaffungskostenpauschale erstattet, soweit dem M2 keine nicht anderweitig ausgeglichenen Kosten entstanden sind.
8. Ein technischer Defekt ohne schuldhafte Einwirkung des Gastes wird nicht als Verlust oder Beschädigung behandelt. Das Medium wird in diesem Fall kostenfrei ausgetauscht.
§ 12 Beginn und Ende der Nutzungszeit
1. Bei zeitabhängigen Tarifen beginnt die Nutzungszeit mit dem erstmaligen Durchschreiten des Eingangsdrehkreuzes beziehungsweise der erstmaligen elektronischen Aktivierung des Zugangs.
2. Umkleide-, Dusch-, Föhn-, Ruhe- und Abrechnungszeiten sind Bestandteil der gebuchten Nutzungszeit.
3. Die Nutzungszeit endet mit der ordnungsgemäßen Ausbuchung beziehungsweise Rückgabe des RFID-Mediums an der Ausgangskontrolle.
4. Die Nutzungszeit läuft auch dann weiter, wenn der Gast innerhalb des M2 zwischen den ihm freigeschalteten Bereichen wechselt.
5. Bei mehreren Personen, insbesondere bei Familien, wird die Zeit für jedes ausgegebene RFID-Band individuell gemessen. Unterschiedliche Eintritts- oder Austrittszeiten können daher zu unterschiedlichen Nachzahlungen führen.
§ 13 Zeitüberschreitungen und Nachzahlungen
1. Wird ein Zwei-Stunden-Tarif überschritten, wird automatisch die Differenz zum entsprechenden Vier-Stunden-Tarif berechnet.
2. Wird ein Vier-Stunden-Tarif überschritten, wird für jede angefangene weitere Stunde und Person eine Nachzahlung von 1,00 Euro berechnet.
3. Die Summe aus Eintrittspreis und Zeitnachzahlung ist auf den Preis der entsprechenden Tageskarte derselben Personengruppe und desselben Bereichs begrenzt.
4. Gibt es für den gebuchten Tarif keine entsprechende Tageskarte, wird für jede angefangene weitere Stunde und Person eine Nachzahlung von 1,00 Euro berechnet.
5. Bei Familien wird die Zeitüberschreitung je Person und RFID-Band berechnet.
6. Zeitnachzahlungen sind spätestens beim Verlassen des M2 fällig.
§ 14 Zeitgutschrift bei Gastronomieumsatz
1. Bei einem Gastronomieumsatz von mindestens 20,00 Euro kann nach Maßgabe der Tarifordnung eine Zeitgutschrift von 30 Minuten auf ein dem Bezahlvorgang zugeordnetes RFID-Band gebucht werden.
2. Die Gutschrift wird nur gewährt, wenn der erforderliche Mindestumsatz in einem zusammenhängenden Bezahlvorgang erreicht wurde.
3. Soweit in der Tarifordnung nichts anderes angegeben ist, kann die Zeitgutschrift einmal je Besuch und RFID-Band gewährt werden.
4. Die Gutschrift ist nicht auf andere Besuche übertragbar, nicht in Geld auszahlbar und kann nicht nachträglich nach dem Verlassen des M2 beansprucht werden.
5. Bei Familien- oder Gruppenbezahlvorgängen ist vor Abschluss des Gastronomievorgangs anzugeben, welchem Band die Gutschrift zugeordnet werden soll.
§ 15 Gebuchte Bereiche und kostenpflichtige Bereichsaufbuchungen
1. Der Gast darf nur die Bereiche nutzen, die durch seinen Tarif und sein RFID-Medium freigeschaltet sind.
2. Ein Tarif „Sauna und Sport-/Familienbad“ umfasst nicht automatisch den Thermalbereich.
3. Der Zugang zu einem nicht im Ausgangstarif enthaltenen, eindeutig als kostenpflichtig gekennzeichneten Bereich kann durch Durchschreiten des entsprechenden Bereichsdrehkreuzes verbindlich aufgebucht werden. Der Aufpreis muss vor dem Durchschreiten gut sichtbar angezeigt oder dem Gast auf andere eindeutige Weise mitgeteilt werden.
4. Nach der derzeitigen Tarifstruktur gelten folgende Bereichsaufbuchungen:
a. Thermen-Aufbuchung: 2,00 Euro je Person,
b. Sauna- Aufbuchung: 12,00 Euro je berechtigter Person,
Die Sauna darf erst ab Vollendung des 16. Lebensjahres genutzt werden.
1. Nach erfolgter Aufbuchung darf der zusätzlich freigeschaltete Bereich während desselben Besuchs grundsätzlich mehrfach betreten und verlassen werden, ohne dass der gleiche Bereichsaufpreis erneut entsteht.
2. Veranstaltungszuschläge, insbesondere für die Candle-Light-Therme, können zusätzlich zur normalen Bereichsaufbuchung anfallen.
3. Gutscheine können nicht unmittelbar am Bereichsdrehkreuz eingesetzt werden. Soweit ein Bereichswechsel vorab an einer Kasse gebucht wird, richtet sich die Zulässigkeit einer Gutscheinzahlung nach den Gutscheinbedingungen.
§ 16 Altersgruppen, freier Eintritt und Ermäßigungsnachweise
1. Kinder bis einschließlich drei Jahre erhalten nach der Tarifordnung freien Eintritt für das Sport-/Familienbad und die Therme. Ein eigenes RFID-Medium wird nur ausgegeben, wenn dies für Zutritt, Spindnutzung oder Abrechnung erforderlich ist.
2. Der Kinder- und Jugendtarif gilt grundsätzlich ab dem vierten Lebensjahr bis zum Tag vor dem 18. Geburtstag.
3. Ab dem 18. Geburtstag gilt der Erwachsenen- beziehungsweise ein nachgewiesener Ermäßigungstarif.
4. Als ermäßigungsberechtigt gelten die in der Tarifordnung aufgeführten Personengruppen, insbesondere:
a. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres,
b. Inhaber einer gültigen Bayerischen Ehrenamtskarte,
c. schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50,
d. Personen, die schwerbehinderten Menschen nach den gesetzlichen Vorschriften gleichgestellt sind, soweit dies in der Tarifordnung vorgesehen ist.
1. Ist im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „B“ eingetragen, erhält die notwendige Begleitperson nach Maßgabe der Tarifordnung freien Eintritt.
2. Das M2 kann einen geeigneten Alters-, Identitäts-, Ehrenamts- oder Berechtigungsnachweis verlangen.
3. Rabatte, Ermäßigungen, Sondertarife und Aktionspreise sind grundsätzlich nicht miteinander kombinierbar, da eine Doppelrabattierung ausdrücklich ausgeschlossen ist.
§ 17 Familientarife
1. Als reguläre Familie im Sinne der Familientarife gelten zwei Erwachsene und zwei minderjährige Kinder beziehungsweise Enkelkinder.
2. Bei den Erwachsenen kann es sich um zwei Elternteile, zwei Großelternteile oder eine Kombination aus einem Eltern- und einem Großelternteil handeln.
3. Bei den minderjährigen Personen kann es sich um zwei Kinder, zwei Enkelkinder oder eine Kombination aus einem Kind und einem Enkelkind handeln.
4. Jedes weitere minderjährige Kind beziehungsweise Enkelkind kann gegen den Zusatzpreis von 5 € ergänzt werden.
5. Der Tarif „Familie klein“ gilt für einen Erwachsenen und ein minderjähriges Kind. Der entsprechende reguläre Familientarif wird nach der derzeitigen Tarifordnung um 20 Prozent reduziert.
6. Familientarife werden nur für die in der Tarifordnung ausgewiesenen Zeitstufen und Bereiche angeboten. Nach der aktuellen Tarifstruktur gibt es keinen Zwei-Stunden-Familientarif und keinen Familientarif für die Sauna.
7. Sämtliche Personen müssen beim Erwerb gemeinsam als Familie angemeldet werden. Jede zahlungspflichtige Person erhält ein eigenes RFID-Band.
8. Ein nachträglicher Wechsel in einen Familientarif oder die nachträgliche Zusammenfassung bereits einzeln erworbener Tarife ist ausgeschlossen, soweit die ursprüngliche Einzelbuchung nicht auf einem Fehler des M2 beruht.
§ 18 Abendtarif
1. Der Abendtarif wird grundsätzlich von Dienstag bis Sonntag bei einem Einlass ab 18:00 Uhr angeboten.
2. Der Nachlass beträgt 25 Prozent auf den jeweils als abendtariffähig ausgewiesenen gebuchten Tarif.
3. Der Abendtarif gilt nicht an gesetzlichen Feiertagen und nicht während der für das Bundesland Bayern veröffentlichten Schulferien.
4. Maßgeblich ist die Uhrzeit des tatsächlichen Einlasses am Eingangsdrehkreuz. Ein früherer Aufenthalt im Foyer oder ein früherer Ticketkauf begründet keine Nutzung vor 18:00 Uhr.
5. Der Abendtarif verlängert die allgemeinen Öffnungs- und Badezeiten nicht. Aus der bis zur Schließung verbleibenden Nutzungszeit entsteht kein Anspruch auf Verlängerung, Minderung oder Erstattung, sofern die Schließzeit beim Kauf erkennbar war.
6. Eine Kombination des Abendtarifs mit anderen Ermäßigungen, Clubrabatten, Gruppenpreisen oder Aktionen ist nur zulässig, wenn dies in der Tarifordnung ausdrücklich vorgesehen ist.
§ 19 Familientag
1. Der Familientag findet grundsätzlich donnerstags statt.
2. Der Familientag gilt nicht an gesetzlichen Feiertagen und nicht während der für Bayern veröffentlichten Schulferien.
3. Bei Erwerb eines als Familientagstarif ausgewiesenen Familientarifs ist die Nutzung des Thermalbereichs ohne den regulären Thermenaufpreis enthalten.
4. Die Voraussetzungen eines Familien- beziehungsweise Familie-klein-Tarifs müssen erfüllt sein.
5. Die Kombination mit einem Abendtarif oder einer anderen Vergünstigung ist nur zulässig, soweit die konkrete Kombination in der Tarifordnung ausdrücklich ausgewiesen wird.
6. Eventzuschläge, Leihgebühren, Zeitüberschreitungen und sonstige Zusatzleistungen bleiben auch am Familientag zahlungspflichtig.
§ 20 Entspannungstag 50+
1. Der Entspannungstag 50+ wird grundsätzlich mittwochs angeboten.
2. Er gilt nicht an gesetzlichen Feiertagen und nicht während der für Bayern veröffentlichten Schulferien.
3. Der Tarif kann von Personen genutzt werden, die das 50. Lebensjahr vollendet haben. Das M2 kann einen Altersnachweis verlangen.
4. Der Preis beträgt nach der derzeitigen Tarifordnung 25,00 Euro.
5. Enthalten sind:
a. eine Tageskarte für Sauna und Sport-/Familienbad sowie
b. die Berechtigung zum Bezug eines Stücks Kuchen in der Gastronomie.
1. Der Thermalbereich ist nicht enthalten und kann gegen den regulären Thermenaufpreis, derzeit 2,00 Euro, freigeschaltet werden.
2. Die Kuchenberechtigung gilt einmalig, ausschließlich am Tag des gebuchten Besuchs und nur für die berechtigte Person.
3. Die Kuchenberechtigung ist nicht übertragbar, wird nicht in Geld ausgezahlt und kann nicht gegen andere Speisen oder Getränke getauscht werden, sofern die Gastronomie nicht freiwillig eine Alternative anbietet.
4. Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht nachträglich erstattet oder auf einen anderen Tag übertragen.
5. Der Entspannungstag ist nicht mit anderen Rabatten oder Gruppenpreisen kombinierbar.
§ 21 Candle-Light-Therme und Veranstaltungszuschläge
1. Die Candle-Light-Therme findet am ersten Samstag eines Monats statt. Maßgeblich ist der jeweils veröffentlichte Veranstaltungskalender.
2. Für die Nutzung des Thermalbereichs wird während der Veranstaltung ein Zuschlag von derzeit 2,50 Euro je Person erhoben.
3. Der Zuschlag wird auch dann erhoben, wenn der Thermalbereich bereits im gebuchten Eintrittstarif enthalten ist.
4. Der Zuschlag ist nicht rabattierbar. Er gilt insbesondere auch für M2-Club-Gäste, Geburtstagsgäste, Familien, Gruppen und Inhaber sonstiger Vergünstigungen, soweit diese den Thermalbereich nutzen.
5. Erfolgt die Thermenaufbuchung erst während des Aufenthalts, werden sowohl der reguläre Thermenaufpreis als auch der Veranstaltungszuschlag berechnet. Nach der derzeitigen Tarifstruktur beträgt die Gesamtaufbuchung damit 4,50 Euro je Person.
6. Während der Veranstaltung ist ein Thermenzutritt ohne den erforderlichen Eventzuschlag nicht möglich.
7. Das M2 kann einen Veranstaltungstermin aus wichtigem betrieblichen, technischen, personellen oder sicherheitsbedingten Grund absagen oder verlegen. Ein bereits speziell für den abgesagten Termin erhobener Veranstaltungszuschlag wird erstattet oder auf Wunsch auf einen Ersatztermin übertragen.
§ 22 Geburtstagseintritt
1. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre erhalten an ihrem Geburtstag nach Maßgabe der Tarifordnung freien Eintritt.
2. Der Geburtstag ist durch ein geeignetes amtliches oder sonst zuverlässig geeignetes Dokument nachzuweisen.
3. Der freie Geburtstagseintritt umfasst eine Tageskarte für das Sport-/Familienbad und den Thermalbereich.
4. Die Sauna ist nicht enthalten. Jugendliche ab 16 Jahren können die Sauna gegen Zahlung des regulären Bereichsaufpreises nutzen.
5. Der Geburtstagseintritt ist ausschließlich an der besetzten Kasse erhältlich.
6. Fällt der Geburtstag auf einen planmäßigen Schließtag des M2, kann die Berechtigung am unmittelbar folgenden Öffnungstag genutzt werden.
7. Veranstaltungspreise und nicht im Geburtstagseintritt enthaltene Zusatzleistungen, insbesondere Candle-Light-Zuschläge, Zeitüberschreitungen, Leihartikel und Gastronomie, bleiben zahlungspflichtig.
8. Eine Barauszahlung, Übertragung oder nachträgliche Gutschrift des freien Eintritts ist ausgeschlossen.
§ 23 Gruppenrabatt
1. Gruppen ab zehn gemeinsam angemeldeten und gemeinsam eintreffenden Personen erhalten auf die in der Tarifordnung als gruppenrabattfähig ausgewiesenen regulären Eintrittstarife einen Rabatt von 10 Prozent.
2. Die Gruppenmitglieder müssen nicht zwingend den gleichen regulären Bereichs- oder Zeittarif wählen.
3. Kinder und Jugendliche werden bei Ermittlung der erforderlichen Gruppengröße mitgezählt.
4. Der Gruppenrabatt wird vor Abschluss des Kaufs durch das Kassenpersonal eingerichtet. Eine nachträgliche Zusammenfassung einzeln gekaufter Tickets oder nachträgliche Erstattung ist ausgeschlossen, soweit die unterbliebene Gruppenerfassung nicht auf einem Fehler des M2 beruht.
5. Die Gruppenmitglieder können einzeln bezahlen, sofern die Gruppe vor Beginn der Einzelabrechnungen gemeinsam angemeldet wurde.
6. Der Gruppenrabatt ist insbesondere nicht kombinierbar mit:
a. bereits ermäßigten Eintrittstarifen, soweit die Tarifordnung nichts anderes bestimmt,
b. Abendtarifen,
c. Familientarifen und Familientag,
d. M2-Clubrabatten,
e. Entspannungstag 50+,
f. Geburtstagseintritten,
g. Veranstaltungen und Veranstaltungszuschlägen sowie
h. sonstigen Aktions- oder Sonderpreisen.
§ 24 Schulen, Vereine und geschlossene Gruppen
1. Die Nutzung durch Schulen, Vereine und sonstige geschlossene Gruppen erfolgt auf Grundlage einer gesonderten Buchung oder Vereinbarung.
2. Gegenstand der Vereinbarung können insbesondere die Nutzung einzelner Sportbeckenbahnen, des Lehrschwimmbeckens, des Thermal-Innenbeckens oder des Thermal-Außenbeckens sein.
3. Die Abrechnung erfolgt, soweit vereinbart, nach gebuchtem Bereich und Zeiteinheiten von jeweils 45 Minuten sowie durch monatliche Rechnungsstellung.
4. Für jede Gruppe ist eine verantwortliche, volljährige Leitungsperson zu benennen. Sie ist im Rahmen ihrer gesetzlichen und vertraglichen Pflichten für Organisation, Aufsicht und Einhaltung der Haus- und Badeordnung durch die Gruppe verantwortlich. Die gesetzlichen Verkehrssicherungs- und Aufsichtspflichten des M2 bleiben unberührt.
5. Lehrkräfte und Trainer werden bei vertragsgemäßer Gruppennutzung nicht als reguläre Einzelgäste berechnet, soweit die jeweilige Vereinbarung nichts anderes bestimmt.
6. RFID-Bänder werden nur ausgegeben, soweit sie für Zugang, Spindnutzung oder andere vereinbarte Funktionen erforderlich sind.
7. Schul-, Vereins-, Lehrer- und Trainerbänder erhalten grundsätzlich einen Hauskredit von 0,00 Euro. Konsumationen und kostenpflichtige Aufbuchungen über diese Bänder sind ausgeschlossen, sofern sie nicht ausdrücklich freigeschaltet wurden.
8. Schulen und Vereine nehmen nicht an regulären Rabatt-, Club- oder Aktionsprogrammen teil.
9. Abweichende Stornierungs-, Rechnungs-, Aufsichts- oder Nutzungsvorschriften können in einer gesonderten Schul- oder Vereinsvereinbarung getroffen werden.
§ 25 Teilnahme am M2-Club und Personalisierung
1. Die Teilnahme am M2-Club ist ab Vollendung des 18. Lebensjahres möglich.
2. Für die Teilnahme wird ein persönliches Kundenkonto eingerichtet und eine personalisierte Clubkarte ausgegeben.
3. Die Clubkarte ist nicht übertragbar und darf ausschließlich durch die registrierte Person genutzt werden.
4. Bei Erstausgabe, Ersatz, Sperrung, Statusübertragung oder auf Verlangen des Personals ist ein amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen.
5. Erwerb und Aufladung der Clubkarte erfolgen ausschließlich an einer besetzten Kasse des M2.
6. Das M2 kann die Clubkarte bei begründetem Verdacht auf Missbrauch vorübergehend sperren und die Identität des Nutzers überprüfen.
7. Eine unberechtigte Weitergabe oder Verwendung durch Dritte kann zur Sperrung und, nach vorheriger Abmahnung oder bei schwerwiegendem Missbrauch ohne Abmahnung, zur Kündigung der Clubteilnahme führen. Vorhandenes, tatsächlich eingezahltes Guthaben verfällt dadurch nicht und wird nach Verrechnung berechtigter Forderungen nach Maßgabe von § 29 behandelt.
§ 26 Clubstufen, Aufladung und Statuswechsel
1. Die Clubstufe bestimmt sich nach dem Guthaben, das unmittelbar nach einer Aufladung auf dem Clubkonto vorhanden ist.
2. Nach der derzeitigen Clubstruktur gelten:
a. Bronze ab 150,00 Euro Guthaben: 10 Prozent Clubrabatt,
b. Silber ab 250,00 Euro Guthaben: 15 Prozent Clubrabatt,
c. Gold ab 500,00 Euro Guthaben: 20 Prozent Clubrabatt.
1. Eine Aufladung ist grundsätzlich nur möglich, wenn das Guthaben nach Abschluss der Aufladung mindestens 150,00 Euro beträgt.
2. Die bei einer Aufladung erreichte Clubstufe bleibt bis zur nächsten Aufladung bestehen. Ein Absinken des laufenden Guthabens durch Besuche führt während dieses Zeitraums nicht automatisch zu einer niedrigeren Clubstufe.
3. Bei der nächsten Aufladung wird die Clubstufe anhand des dann erreichten Guthabens neu bestimmt.
4. Bei einem Wechsel der Clubstufe kann die bisherige Karte eingezogen und gegen eine Karte der neuen Stufe ausgetauscht werden. Guthaben und Kundenzuordnung werden auf die neue Karte übertragen.
5. Clubguthaben wird nicht verzinst.
6. Clubrabatte stellen keinen eigenständigen Geldwert dar und können nicht ausgezahlt werden.
§ 27 Umfang und Ausschlüsse des Clubrabatts
1. Der Clubrabatt gilt ausschließlich für die regulären, nicht bereits rabattierten Eintrittstarife.
2. Kein Clubrabatt wird insbesondere gewährt auf:
a. Ermäßigte, Kinder- und Jugendtarife,
b. Familien- und Gruppentarife,
c. Abendtarife,
d. Familientag, soweit kein regulärer rabattfähiger Eintritt ausgewiesen wird,
e. Entspannungstag 50+,
f. Geburtstagseintritte,
g. Veranstaltungen und Veranstaltungszuschläge,
h. Bereichsaufbuchungen,
i. Zeitüberschreitungen,
j. Gastronomie,
k. Shop- und Merchandiseartikel,
l. Leihgebühren und Pfand sowie
m. sonstige ausdrücklich als nicht rabattfähig ausgewiesene Leistungen.
1. Der Clubrabatt ist nicht mit weiteren Rabatten oder Ermäßigungen kombinierbar, sofern eine konkrete Ausnahme nicht ausdrücklich veröffentlicht ist.
2. Maßgeblich ist die Clubstufe, die im Zeitpunkt der Eintrittsbuchung technisch im Kundenkonto hinterlegt ist.
§ 28 Bezahlung mit Clubguthaben und schwarzes Besuchsband
1. Der rabattierte Eintrittspreis wird bei Buchung des Eintritts unmittelbar vom Clubguthaben abgezogen.
2. Für den konkreten Besuch erhält das Clubmitglied ein separates schwarzes RFID-Band an der Kasse oder an einem dafür vorgesehenen Medienwechsler.
3. Das schwarze Besuchsband ist nur für den jeweiligen Besuch gültig und am Ausgang zurückzugeben.
4. Während des Besuchs entstehende Gastronomieumsätze, Shopumsätze, Bereichsaufbuchungen, Zeitüberschreitungen, Leihgebühren, Pfandpositionen und sonstige Zusatzleistungen werden auf das schwarze Besuchsband gebucht.
5. Diese Zusatzleistungen werden nicht automatisch vom Clubguthaben abgezogen und erhalten keinen Clubrabatt.
6. Die Zusatzleistungen sind vor dem Verlassen des M2 mit einem vor Ort zugelassenen Zahlungsmittel zu begleichen.
7. Für das schwarze Besuchsband gilt ein Hauskredit von 100,00 Euro und im Verlustfall die Regelung des § 11.
§ 29 Clubkartenpfand, Verlust, Defekt, Beendigung und Guthabenerstattung
1. Bei erstmaliger Ausgabe einer Clubkarte wird ein Kartenpfand von 5,00 Euro erhoben.
2. Das Kartenpfand wird bei endgültiger Rückgabe einer funktionsfähigen und nicht über das übliche Maß hinaus beschädigten Clubkarte erstattet, soweit keine fälligen Ansprüche des M2 entgegenstehen.
3. Ein Verlust der Clubkarte ist unverzüglich zu melden. Nach ausreichender Legitimation wird die verlorene Karte gesperrt.
4. Das auf dem Kundenkonto feststellbare Guthaben und die bestehende Clubstufe werden nach Legitimation auf eine Ersatzkarte übertragen.
5. Bei schuldhaftem Verlust oder schuldhafter irreparabler Beschädigung wird das für die verlorene beziehungsweise beschädigte Karte hinterlegte Pfand mit den Wiederbeschaffungskosten verrechnet und nicht erstattet. Für die neue Karte ist erneut ein Pfand von 5,00 Euro zu hinterlegen.
6. Dem Clubmitglied bleibt der Nachweis gestattet, dass dem M2 keine oder wesentlich geringere Wiederbeschaffungskosten entstanden sind. Das M2 kann einen höheren tatsächlich entstandenen Schaden nachweisen.
7. Bei einem technischen Defekt ohne schuldhafte Einwirkung wird die Clubkarte kostenfrei ersetzt. Das bestehende Pfand wird auf die Ersatzkarte übertragen.
8. Das Clubmitglied kann die Teilnahme jederzeit durch Rückgabe der Clubkarte und Erklärung gegenüber dem M2 beenden.
9. Bei Beendigung wird das tatsächlich eingezahlte und noch nicht verbrauchte Guthaben nach Identitätsprüfung auf Antrag ausgezahlt. Eine Auszahlung von rechnerischen Rabattvorteilen, Bonuswerten oder unentgeltlich gewährten Aktionsguthaben erfolgt nicht.
10. Das M2 kann eine Clubteilnahme aus wichtigem Grund kündigen, insbesondere bei erheblichem Missbrauch, Manipulation, Täuschung oder wiederholter unberechtigter Weitergabe der Karte. Vorhandenes eingezahltes Guthaben wird nach Abzug fälliger und berechtigter Forderungen ausgezahlt.
11. Gesetzliche Verjährungs- und Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.
§ 30 Wertgutscheine
1. Wertgutscheine verkörpern einen bestimmten Geldwert und sind nicht an einen bestimmten Eintrittstarif oder ein bestimmtes Besuchsdatum gebunden.
2. Wertgutscheine können als Papiergutschein oder als elektronisch bereitgestellte PDF-Datei beziehungsweise QR-Code ausgegeben werden.
3. Wertgutscheine sind nicht personalisiert und grundsätzlich übertragbar. Der gewerbliche Weiterverkauf ist ohne Zustimmung des M2 unzulässig.
4. Der jeweilige Gutschein kann bis zur Höhe des vorhandenen Restwerts in Teilbeträgen eingelöst werden. Nicht verbrauchtes Restguthaben bleibt erhalten.
5. Reicht der Gutscheinwert für die gewünschte Leistung nicht aus, ist der Differenzbetrag mit einem zugelassenen Zahlungsmittel zu begleichen.
6. Wertgutscheine können nach der derzeitigen Kassensystemlogik insbesondere eingesetzt werden für:
a. reguläre Eintritte,
b. als gutscheinfähig ausgewiesene Sonder- und Abendtarife,
c. Familientag,
d. Entspannungstag 50+,
e. Veranstaltungen und Veranstaltungszuschläge,
f. Shop- und Merchandiseartikel,
g. Leihgebühren sowie
h. Erwerb oder Aufladung einer M2-Clubkarte.
7. Wertgutscheine können nicht eingesetzt werden für:
a. Gastronomieumsätze,
b. Pfandbeträge,
c. unmittelbar an einem Bereichsdrehkreuz ausgelöste Aufbuchungen sowie
d. Leistungen, die im konkreten Verkaufsvorgang ausdrücklich als nicht gutscheinfähig ausgewiesen sind.
1. Eine Barauszahlung des Gutscheinwerts oder Restguthabens ist ausgeschlossen, soweit nicht ausnahmsweise ein gesetzlicher Anspruch besteht.
2. Gutscheinwerte werden nicht verzinst.
3. Für Wertgutscheine gilt die gesetzliche regelmäßige Verjährungsfrist. Sie beträgt grundsätzlich drei Jahre und beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Gutscheinanspruch entstanden ist.
§ 31 Einlösung, Verlust und Missbrauch von Wertgutscheinen
1. Zur Einlösung muss der Gutschein beziehungsweise der lesbare Gutschein- oder QR-Code vorgelegt werden.
2. Der jeweilige Code kann nur bis zur Höhe des vorhandenen Guthabens eingelöst werden. Bei mehreren Ausdrucken oder Kopien ist die zuerst ordnungsgemäß vorgenommene Einlösung maßgeblich.
3. Das M2 ist berechtigt, eingelöste Gutscheincodes zu entwerten und bei begründetem Missbrauchsverdacht vorübergehend zu sperren.
4. Wertgutscheine sind Inhaberinstrumente. Das M2 kann grundsätzlich davon ausgehen, dass die Person, die einen funktionsfähigen Gutschein vorlegt, zur Einlösung berechtigt ist, sofern keine konkreten Anhaltspunkte für einen Missbrauch bestehen.
5. Bei Verlust, Diebstahl oder unbefugter Einlösung besteht grundsätzlich kein Ersatzanspruch.
6. Ein Ersatz kann ausnahmsweise erfolgen, wenn der Kunde den Erwerb und das noch vorhandene Guthaben eindeutig nachweist, der betroffene Code vor einer Einlösung gesperrt werden kann und keine widersprechenden Rechte eines gutgläubigen Gutscheininhabers bestehen.
7. Eine erneute PDF-Bereitstellung ändert nichts daran, dass der Gutscheinwert insgesamt nur einmal zur Verfügung steht.
§ 32 Leihartikel, Leihgebühren und Pfand
1. Für Leihartikel gelten nach der derzeitigen Tarifordnung:
a. Bademantel: 8,00 Euro Leihgebühr und 50,00 Euro Pfand,
b. Handtuch: 5,00 Euro Leihgebühr und 30,00 Euro Pfand.
1. Leihgebühr und Pfand werden gemeinsam an der Kasse bzw. über das RFID-Medium gebucht.
2. Leihartikel sind spätestens vor dem Verlassen des M2 an der dafür vorgesehenen zentralen Rückgabestelle zurückzugeben.
3. Das Pfand wird nach Rückgabe und einer zumutbaren Sichtprüfung des Leihartikels storniert beziehungsweise erstattet.
4. Normale, vertragsgemäße Abnutzung führt nicht zu einem Schadensersatzanspruch.
5. Bei schuldhaftem Verlust oder schuldhafter Beschädigung haftet der Gast für den tatsächlich entstandenen Schaden. Das hinterlegte Pfand kann auf diesen Anspruch angerechnet werden.
6. Übersteigt das Pfand den tatsächlichen Schaden, ist der Differenzbetrag zu erstatten. Übersteigt der nachgewiesene tatsächliche Schaden das Pfand, kann das M2 den Differenzbetrag verlangen.
7. Soweit das M2 eine pauschale Schadensberechnung verwendet, bleibt dem Gast ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die gesetzlichen Anforderungen an Schadenspauschalen bleiben unberührt.
§ 33 Online- und sonstige Eintrittstickets
1. Online-Tickets werden nach erfolgreichem Vertragsschluss grundsätzlich als QR-Code in einer PDF-Datei bereitgestellt.
2. Der Kunde ist verpflichtet, eine funktionsfähige Darstellung des Tickets auf einem mobilen Gerät oder einen lesbaren Ausdruck mitzubringen.
3. Das Ticket ist nur nach Maßgabe der Produktbeschreibung gültig. Es kann insbesondere auf einen bestimmten Tag, Zeitraum, Bereich, Tarif oder eine bestimmte Person beschränkt sein.
4. Tages- oder termingebundene Tickets verlieren grundsätzlich nach Ablauf des ausgewiesenen Termins ihre Gültigkeit, sofern das M2 die Nichtnutzung nicht zu vertreten hat.
5. Nicht tagesgebundene Tickets stehen unter dem Vorbehalt der aktuellen Öffnung und Kapazität. Sie begründen keine Einlassgarantie für einen bestimmten Tag, sofern eine solche nicht ausdrücklich zugesagt wurde.
6. Personalisierte Tickets dürfen nur von der benannten Person genutzt werden. Bei ermäßigten Tickets ist zusätzlich der erforderliche Nachweis vorzulegen.
7. Nach erstmaliger Entwertung oder Aktivierung kann das Ticket nicht erneut verwendet werden.
8. Änderungen des Termins, Tarifs oder Bereichs sind nach Vertragsschluss nur möglich, wenn die Produktbeschreibung dies zulässt oder das M2 freiwillig zustimmt. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
§ 34 Widerrufsrecht bei Onlinekäufen
1. Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht zu, soweit keine gesetzliche Ausnahme eingreift.
2. Bei Verträgen über Freizeitdienstleistungen, die für einen bestimmten Termin oder Zeitraum gebucht werden, besteht nach § 312g Absatz 2 Nummer 9 BGB grundsätzlich kein Widerrufsrecht. Dies betrifft insbesondere tagesdatierte Eintritts-, Veranstaltungs- und Kurstickets.
3. Bei nicht termingebundenen Wertgutscheinen und nicht termingebundenen offenen Eintrittsprodukten besteht grundsätzlich ein vierzehntägiges Widerrufsrecht, soweit keine andere gesetzliche Ausnahme vorliegt.
4. Soll eine widerrufsfähige Dienstleistung auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist genutzt werden, gelten die gesetzlichen Regelungen über Wertersatz und das Erlöschen des Widerrufsrechts. Die hierfür erforderlichen Erklärungen sind im Bestellvorgang gesondert einzuholen.
5. Die Widerrufsbelehrung am Ende dieser AGB gilt nur für Produkte, bei denen ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht.
§ 35 Rückgabe, Umtausch, Erstattung und Nichtnutzung
1. Aktivierte oder bereits genutzte Eintrittsberechtigungen werden nicht zurückgenommen oder erstattet, soweit kein gesetzlicher Rücktritts-, Minderungs-, Schadensersatz- oder Widerrufsanspruch besteht.
2. Die freiwillige Nichtnutzung eines wirksam gebuchten, termingebundenen Tickets, insbesondere wegen persönlicher Verhinderung, Krankheit, Urlaub, verspäteter Anreise oder vorzeitigen Verlassens, begründet grundsätzlich keinen Erstattungsanspruch.
3. Kann eine konkret gebuchte Leistung aus einem vom M2 zu vertretenden Grund nicht erbracht werden, erhält der Kunde nach seiner Wahl eine Erstattung des hierfür gezahlten Entgelts oder, soweit zumutbar und verfügbar, ein Ersatzprodukt beziehungsweise einen Ersatztermin.
4. Wird ein Termin aus Gründen höherer Gewalt, behördlicher Anordnung oder aus einem anderen nicht vom M2 zu vertretenden Grund abgesagt, erhält der Kunde grundsätzlich eine Erstattung des auf die ausgefallene Leistung entfallenden Entgelts oder ein gleichwertiges Ersatzangebot. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Haftungsvorschriften.
5. Wertgutscheine werden außerhalb eines bestehenden Widerrufsrechts nicht in Geld zurückgetauscht. Die Regelungen über die Auszahlung von M2-Clubguthaben bleiben unberührt.
6. Gesetzliche Ansprüche wegen Nicht- oder Schlechtleistung bleiben unberührt.
§ 36 Fehlerhafte Zustellung, Verlust und technische Probleme bei Onlineprodukten
1. Der Kunde muss bei der Bestellung eine zutreffende und erreichbare E-Mail-Adresse angeben.
2. Das M2 haftet nicht für eine fehlgeschlagene Zustellung, soweit diese ausschließlich auf einer vom Kunden falsch angegebenen E-Mail-Adresse, einem vollen Postfach oder einer vom Kunden zu vertretenden technischen Sperre beruht.
3. Der Kunde hat zunächst auch seinen Spam- beziehungsweise Junk-Ordner zu prüfen.
4. Kann der Erwerb eindeutig nachgewiesen und der ursprüngliche Code gesperrt oder kontrolliert werden, kann das M2 ein Onlineprodukt erneut bereitstellen.
5. Auch bei erneuter Bereitstellung kann der zugrunde liegende Anspruch nur einmal beziehungsweise nur bis zur Höhe des vorhandenen Guthabens in Anspruch genommen werden.
6. Gesetzliche Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche bei vom M2 zu vertretenden Fehlern bleiben unberührt.
§ 37 Datenschutz und Kundenkonten
1. Das M2 verarbeitet personenbezogene Daten, soweit dies für Vertragsanbahnung, Vertragsschluss, Vertragsabwicklung, Zahlungsabwicklung, Zutrittssteuerung, RFID-Abrechnung, M2-Club, Gutscheine, Sperrungen, Missbrauchsprävention oder die Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.
2. Einzelheiten zu Verantwortlichem, Verarbeitungszwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherdauer und Betroffenenrechten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung.
3. Die Datenschutzerklärung ist keine AGB und muss grundsätzlich nicht als Vertragsbedingung „akzeptiert“, sondern vor beziehungsweise bei der Datenerhebung zur Kenntnis bereitgestellt werden.
4. Soweit eine Datenverarbeitung eine Einwilligung erfordert, wird diese gesondert, freiwillig, bestimmt und widerruflich eingeholt. Die Zustimmung zu diesen AGB darf nicht automatisch als Einwilligung in Werbung, Tracking oder andere nicht für die Vertragsdurchführung erforderliche Datenverarbeitungen ausgestaltet werden.
5. Für den M2-Club können insbesondere Name, Geburtsdatum beziehungsweise Volljährigkeit, Kontaktdaten, Kundennummer, Kartennummer, Guthaben, Clubstufe, Aufladungen, Eintritte, Sperrungen und Ersatzkartenvorgänge verarbeitet werden.
6. Für den jeweiligen Besuch können insbesondere RFID-Kennung, Tarif, Ein- und Austrittszeit, Bereichszutritte, Aufbuchungen, offene Zahlungen und Spindzuordnung verarbeitet werden.
§ 38 Haftung des M2
1. Das M2 haftet unbeschränkt:
a. bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
b. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen,
c. nach dem Produkthaftungsgesetz,
d. im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie sowie
e. in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
1. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet das M2 auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Gast regelmäßig vertrauen darf.
2. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen.
3. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter, Beschäftigte und Erfüllungsgehilfen des M2.
4. Das M2 übernimmt keine Verwahrung für Kleidung, Wertsachen, Bargeld, Mobiltelefone oder sonstige mitgebrachte Gegenstände, soweit nicht ausdrücklich ein Verwahrungsvertrag geschlossen wird.
5. Die Bereitstellung eines Garderobenschranks oder Wertfachs begründet für sich allein keinen gesonderten Verwahrungsvertrag. Der Gast hat Schrank oder Wertfach ordnungsgemäß zu verschließen und den sicheren Verschluss zu kontrollieren.
6. Die Haftung für Schäden aus einer Verletzung von Verkehrssicherungs-, Organisations- oder sonstigen wesentlichen Vertragspflichten richtet sich ungeachtet der Absätze 5 und 6 nach den Absätzen 1 bis 4.
7. Die Benutzung der Bade-, Sport-, Spiel-, Rutschen-, Thermal- und Saunaanlagen erfolgt unter Beachtung der Haus- und Badeordnung, der ausgeschilderten Sicherheitshinweise und der Anweisungen des Personals. Eine Formulierung „Nutzung auf eigene Gefahr“ schließt die gesetzliche Haftung des M2 nicht aus.
AGB dürfen die Haftung für Körper- und Gesundheitsschäden aufgrund fahrlässiger Pflichtverletzungen sowie für grobes Verschulden nicht ausschließen oder beschränken.
§ 39 Haftung des Gastes und Schadensersatz
1. Der Gast haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für schuldhaft verursachte Schäden.
2. Dies gilt insbesondere bei schuldhafter:
a. Beschädigung oder Manipulation von Einrichtungen, RFID-Medien oder Leihartikeln,
b. unberechtigter Weitergabe personalisierter Tickets oder Karten,
c. Umgehung von Zutritts- oder Zahlungssystemen,
d. Verunreinigung von Anlagen, die über die übliche Nutzung hinausgeht, sowie
e. Nutzung gesperrter oder nicht gebuchter Bereiche.
1. Reinigungskosten dürfen nur in angemessener, tatsächlich entstandener beziehungsweise wirksam pauschalierter Höhe verlangt werden.
2. Bei einer Schadenspauschale bleibt dem Gast ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
3. Eine Haftung von Eltern oder Begleitpersonen für Minderjährige besteht nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Eine pauschale Aussage „Eltern haften für ihre Kinder“ gilt nicht.
4. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
§ 40 Hausrecht, Sperrung und Vertragsbeendigung
1. Das M2 übt das Hausrecht aus. Den berechtigten Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
2. Bei einem erheblichen oder wiederholten Verstoß gegen diese AGB, die Haus- und Badeordnung, Sicherheitsanweisungen oder gesetzliche Vorschriften kann der Gast vorübergehend oder dauerhaft vom Besuch ausgeschlossen werden.
3. Bei einem schuldhaften Verstoß besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises, soweit der Ausschluss unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien verhältnismäßig ist.
4. Personalisierte Kundenmedien können bei Missbrauch gesperrt werden.
5. Eine dauerhafte Sperre oder Kündigung eines M2-Clubkontos lässt den Anspruch auf Auszahlung des nach Verrechnung berechtigter Forderungen vorhandenen eingezahlten Guthabens unberührt.
6. Weitergehende Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche sowie strafrechtliche Schritte bleiben vorbehalten.
§ 41 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
1. Der Kunde kann mit eigenen Forderungen aufrechnen, wenn diese unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind.
2. Die Aufrechnung mit Ansprüchen, die aus demselben Vertragsverhältnis stammen, bleibt uneingeschränkt zulässig.
3. Ein Zurückbehaltungsrecht kann geltend gemacht werden, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
4. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
§ 42 Änderungen der AGB und Tarifordnung
1. Für einen einzelnen Vertrag gelten grundsätzlich die bei dessen Abschluss wirksam einbezogenen AGB und Tarifbedingungen.
2. Änderungen der AGB oder Tarifordnung gelten für zukünftige Verträge ab dem veröffentlichten Inkrafttretensdatum.
3. Bereits vollständig bezahlte, konkret bestimmte Einzelbesuche, Veranstaltungen oder Leistungen werden durch eine spätere Preisänderung nicht rückwirkend verteuert.
4. Bei laufenden Vertragsverhältnissen, insbesondere beim M2-Club, kann das M2 Änderungen nur vornehmen, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht, die Änderung für das Clubmitglied zumutbar ist und wesentliche vertragliche Hauptleistungen nicht ohne dessen Zustimmung grundlegend verändert werden.
5. Änderungen laufender Vertragsverhältnisse werden rechtzeitig in Textform angekündigt. Eine fehlende Reaktion des Kunden gilt nicht allein deshalb als Zustimmung, sofern eine solche Zustimmungswirkung nicht im konkreten Fall gesetzlich zulässig und wirksam vereinbart ist.
6. Ist eine Änderung für das Clubmitglied unzumutbar, kann es die Clubteilnahme beenden und die Auszahlung des vorhandenen eingezahlten Guthabens nach § 29 verlangen.
§ 43 Verbraucherstreitbeilegung
1. Die Marktheidenfelder Bäder GmbH ist nach ihrem derzeit veröffentlichten Unternehmenshinweis nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
2. Soweit das Unternehmen künftig zur Teilnahme verpflichtet wird oder sich freiwillig zur Teilnahme bereit erklärt, werden die gesetzlich erforderlichen Angaben aktualisiert.
§ 44 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Gegenüber Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Deutschlands gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts ihres Aufenthaltsstaats entzogen wird.
3. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
4. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Marktheidenfelder Bäder GmbH Gerichtsstand.
5. Gleiches gilt, wenn ein gewerblicher Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder seinen Sitz beziehungsweise gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt, soweit keine zwingende gesetzliche Zuständigkeit entgegensteht.
§ 45 Schlussbestimmungen
1. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Rechtserhebliche Erklärungen des Kunden können mindestens in Textform abgegeben werden, soweit das Gesetz keine strengere Form verlangt.
3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
4. Eine unwirksame Klausel wird nicht automatisch durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel möglichst nahekommt, wenn dies zu einer unzulässigen geltungserhaltenden Reduktion führen würde.
5. Maßgeblich ist die deutsche Fassung dieser AGB. Übersetzungen dienen, sofern angeboten, lediglich der Information, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
Widerrufsbelehrung für widerrufsfähige Onlineverträge
Die nachfolgende Widerrufsbelehrung gilt insbesondere für nicht termingebundene Wertgutscheine und sonstige Onlineprodukte, bei denen das Widerrufsrecht nicht gesetzlich ausgeschlossen ist. Sie gilt nicht für Verträge über Freizeitdienstleistungen, die für einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorgesehen sind.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Marktheidenfelder Bäder GmbH
M2 – Bad am Maradies
Am Maradies 8
97828 Marktheidenfeld
Telefon: 09391 91988-0
E-Mail: info@m2-marktheidenfeld.de
mittels einer eindeutigen Erklärung, beispielsweise durch einen mit der Post versandten Brief oder eine E-Mail, über Ihren Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen.
Sie können hierfür das nachfolgende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen im Zusammenhang mit dem widerrufenen Vertrag erhalten haben, einschließlich gegebenenfalls gezahlter Standardlieferkosten, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist.
Für die Rückzahlung verwenden wir grundsätzlich dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Wegen der Rückzahlung werden Ihnen keine Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass eine Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, haben Sie einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits erbrachten Leistung im Vergleich zum Gesamtumfang der vertraglich vorgesehenen Leistung entspricht, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Ausschluss des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht besteht insbesondere nicht bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Dies betrifft insbesondere tagesdatierte Eintritts-, Veranstaltungs- und Kurstickets.
Muster-Widerrufsformular
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Hiermit widerrufe ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren beziehungsweise die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
Bezeichnung des Produkts beziehungsweise der Leistung:
Bestellt am:
Name des Verbrauchers beziehungsweise der Verbraucher:
Anschrift des Verbrauchers beziehungsweise der Verbraucher:
Datum:
Unterschrift, nur bei Mitteilung auf Papier: